Aktuell ist es möglich, dass MA:innen Urlaubs- bzw. Abwesenheitsanträge für Daten zu stellen, die außerhalb der hinterlegten Vertragslaufzeit liegen.
Für diese Urlaubsanträge wird dann im Antrag keine Anzahl der beantragten Tage angezeigt. Das ist zunächst verwirrend, denn meist handelt es sich bei dieser Konstellation um ein Versehen (Vertrag nicht verlängert o.ä.).
Grundsätzlich sollte eine Antragstellung für Zeiträume nach Vertragsende gar nicht erst möglich sein. Es sollte stattdessen ein Hinweis erfolgen mit der Bitte Rücksprache mit der Personalstelle zu halten.