AZ-Konto: Änderung mit pauschaliert vereinbarter Abfindung
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Arne Semmler
Bei der Änderung des Arbeitszeitkontos soll es die Möglichkeit geben, festzulegen, dass der eingetragene vereinbarte Abfindungsbetrag wahlweise nicht nur informativ, sondern als faktisch vereinbart eingetragen werden kann. Die Mehr- oder Minderkosten ggü. den rechnerisch entstandenen Direktkosten würden dann im Monat der Abfindung mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Direktkostensatz in die Gemeinkosten fließen.
Der Brutto-Betrag wäre dann nicht mehr nur informativ, sondern pauschaliert vereinbart. Vor allem geht es aber auch darum, dass dies entsprechend im PDF für das Mitarbeitergespräch angezeigt wird.
Vorschlag für Eingabemaske
Arne Semmler
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Zurückgestellt.
Arne Semmler
planned
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