Bei einer zweistufigen Urlaubsfreigabe bpw. durch den Projektleiter und den Geschäftsführer sollte der Fallback-Nutzer erst benachrichtigt werden, wenn beide Genehmiger nicht erreicht werden.
Bei Urlaubsanträgen von Projektleitern (Gleichzeitig Erstgenehmiger) geht der Antrag aktuell direkt an den Fallback-Nutzer, gleiches gilt bei Mitarbeitern, die keinem Projektleiter zugeordnet sind bspw. Mitarbeiter des Büromanagements.
Diese Anträge sollten erst an den Zweitgenehmiger gehen, dann an den Fallback-Nutzer.