Bezahlte/Teil-bezahlte Rechnungen
S
Saskia Lorenz
Aktuell werden gekürzte Rechnungen nur dann als teil-bezahlt markiert, wenn man die Zahlungsdifferenz nicht mit der kommenden Rechnung verrechnen möchte, sondern als offen stehen lässt. Sofern man die Option "Zahlungsdifferenz bei nächster AR verrechnen?" wählt, was bei kumulativer Rechnungsstellung meinst der Fall ist, wird, genau wie bei vollständig bezahlten Rechnungen, der Status "bezahlt" eingetragen. Am Status kann also nicht unterschieden werden, ob eine Rechnung vollständig bezahlt oder gekürzt wurde. Folglich kann man auch in der Rechnungsübersicht nicht nach gekürzten und ungekürzten Rechnungen filtern.
Das erscheint nicht logisch: Wird eine Rechnung nicht vollständig bezahlt, so ist sie als teil-bezahlt zu markieren, ganz egal ob der Differenzbetrag in Rahmen dieser oder der nächsten Rechnungsstellung eingefordert wird.
l
le Coutre, Luca
Eine Abschlagsrechnung hat ja nur den Charakter einer Anzahlung und ist jederzeit anfechtbar. Steuerlich relevant ist auch nur die tatsächliche Zahlung und nicht der Rechnungsbetrag.
Wenn die Differenz mit der nächsten Anzahlung verrechnet wird, wieso will man dann den gekürzten Betrag im Nachgang wissen? Dieser ist mit der nächsten Abschlagsrechnung doch hinfällig. Ich möchte nur verstehen welchen Mehrwert mir diese Info bietet.
Bei einer Schlussrechnung macht das mit "teil-bezahlt" natürlich absolut sinn.