Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Austritt
complete
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Kirsten Klemm
Vielen Dank für die Umsetzung!!
Benedikt Voigt
complete
Benedikt Voigt
in progress
Arne Semmler
planned
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Karola Papenhusen
dabei ist aber zu beachten, dass vom gesetzgeber her aber kein doppelanspruch besteht!!! wir lassen uns eine urlaubsbescheinigung vom vorherigen ag geben und passen den resturlaub dann ggfls auch entsprechend an (kürzen ihn, wenn er vom vorherigen ag schon komplett gewährt wurde).
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Kirsten Klemm
@Martin: Ja, das wäre dann eine individuelle Regelung. Aus meiner Sicht dann manuell zu berechnen.
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Martin Exler
Der (Rest)Urlaubsanspruch bei einer Kündigung nach dem 30.06.21 hängt auch vom Arbeitsvertrag ab und kann auch demnach auch höher sein, als der gesetzliche (Mindest)Anspruch von 20 Urlaubstagen im Jahr. Die bereits genommen Urlaubstage sind dabei anzurechnen. https://www.ihk-emden.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/berechnung-des-urlaubsanspruchs-bei-beendigung-des-arbeitsverha-2358098
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Kirsten Klemm
Richtig : )
Arne Semmler
D.h. wenn Urlaubsanspruch bei Kündigung nach 1.7. < 20d, dann muss projo mit Hinweis auf gesetzliche Regelung die Aufrundung anzeigen.
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Kirsten Klemm
Sobald ich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetragen habe, erzeuge ich die restlichen Urlaubstage des AN. Da muss dann die Regelung greifen und die Urlaubstage entsprechend kumulieren.
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