Für die Rechnungskürzungen unserer Bauherrn hätten wir gerne die Möglichkeit intern eine Rechnungskorrektur (in einer Summe, nicht auf die Leistungsphasen runtergebrochen) zu erstellen.
Am besten über einen Button, neben dem ausgewiesenen noch offenen Restbetrag – also einfach in der Anwendung für den Benutzer.
Diese Rechnungskorrektur soll in den Folgerechnungen an den Kunden nicht berücksichtigt werden, auch nicht im Ausweis, sondern dient ausschließlich internen Zwecken.
Rechnungskorrekturen sind nach Rücksprache mit unserem Steuerberater der sicherere Weg die gebuchten Umsatzsteuerkorrekturen ggü. dem Finanzamt nachzuweisen. Vorliegende Rechnungsprüfungen des Bauherrn könnten hier zu Schwierigkeiten führen.