Sind in einem Vertrag Leistungen zur Abrechnung nach Aufwand definiert und werden mehr Stunden darauf gebucht, als von der Auftragssumme gedeckt sind, dann überschreitet der Wert des Leistungsstandes die definierte Auftragssumme. Das ist nur dann richtig, wenn die Auftragssumme einer Aufwandsposition als "geschätzt" oder "wird durch Buchungen erhöht" definiert ist. Ist sie als "vertragliches Maximum" definiert, muss der Wert des Leistungsstandes bei diesem Maximum (und damit einem Leistungsstand von 100%) gekappt werden - entsprechend muss dieser gekappte Leistungswert auch in Projekt-Controlling, DataWareHouse und Rechnung verwendet werden!