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Teilschlussrechnungen erstellen und Abschlagszahlungen aufteilen
In projo wird offenbar für die Erstellung einer Teil-Schlussrechnung (TSR) im Moment eine Vertragsteilung und dann Schlussrechnungserstellung für den abgeteilten Vertragsteil erforderlich. Hierbei kann es (wenn ich das bisher nicht falsch bedient habe) zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung von bereits erhaltenen Abschlagszahlungen zu den verschiedenen Verträgen kommen. Ich schlage vor, anstatt dessen die Möglichkeit der Teilschlussrechnungsstellungen in die fortlaufende Rechnungsstellung zu integrieren. Für bestimmte Leistungen / Leistungsphasen / Leistungsgruppen, die insgesamt zu 100% erbracht sind, können in der Vertragsstruktur als „teilschussrechnen“ markiert werden. In der Rechnungserstellung sollte eine Möglichkeit bestehen, daraus eine „Teilschussrechnung“ zu erstellen, ohne dass eine technische Teilung des Vertrages erfolgen muss (zum Sicherheitseinbehalt bei TSR siehe meinen anderen feature-request von heute). Bei der Erstellung der TSR sollte zusätzlich ausgewählt werden könne, welche der bereits erhaltenen Abschlagszahlungen auf die TSR angerechnet werden – und es sollte eine Abschlagszahlung auch aufgeteilt werden können. Hintergrund und Beispiel dafür: Die gängigen Verträge der öffentlichen Hand für LP 1-9 sehen die Möglichkeit vor, Teilschlussrechnungen (TSR) nach LP 4 und LP 8 (bzw. nach Übergabe des Gebäudes) zu stellen. In dem Moment, in dem die Voraussetzungen für die Erstellung einer TSR gegeben sind, sind weitere Leistungen in der Regel schon angefangen und dafür Abschlagsrechnungen gestellt. Wenn z.B. die LP 4 abgeschlossen ist, also die Baugenehmigung erteilt ist, ist oft schon die LP 5 in vollem Gange und es sind auch schon Abschlagrechnungen darauf bezahlt. Das gleiche kann für in sich abgeschlossenen Nachtragsleistungen gelten, die ggf. einzeln teilschlussgerechnet werden können. Für diese Fälle kann es erforderlich werden, bereits bezahlte Abschläge auf die Rechnungsläufe aufzuteilen. Ein einfaches Beispiel: Ein Architekt erhält für die LP 1-4 50.000 EUR und für die LP 5 60.000 EUR Honorar. Mit einer ersten Abschlagsrechnung hat er als Leistungsstand 90% LP 1-4 und 20% LP 5 abgerechnet, also eine AZ von 57.000 EUR (45.000 + 12.000) erhalten. Nach Erhalt der Baugenehmigung möchte er die LP 1-4 mit dem Gesamthonorar von 50.000 EUR teilschlussrechnen. Die Abschlagszahlung, die höher war, muss also aufgeteilt werden, sinnvollerweise z.B. so, dass 50.000 EUR für die teilschlussgerechneten Leistungen abgezogen werden, so dass die TSR selbst = 0,00 EUR ist, und die restliche Zahlung in Höhe von 7.000 auf zukünftige Abschlagsrechnungen für die LP 5 ff angerechnet werden. Dies scheint in Projo zurzeit nicht möglich bzw. nur mit „Umwegen“ möglich. Auch entspricht eine Vertragsteilung in projo nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, denn der Vertrag mit dem AG wird durch die TSR nicht tatsächlich geteilt. Zusätzlich wäre es ein „nice-to-have“-feature, wenn in den weiteren Abschlagsrechnungen auf die bereits teilschlussgerechneten Leistungen hingewiesen wird. Z.B. indem die teilschlussgerechneten Leistungen ausgegraut oder kursiv dargestellt werden mit dem Hinweistext: „mit Rg. Nr. XXXX teilschlussgerechnet“ oder mit einer Darstellung in einer zusätzlichen Anlage „teilschlussgerechnete Leistungen“ oder ähnlich, damit auch nach mehreren Projektjahren und ggf. wechselnden Mitarbeitern auf beiden Seiten die Abrechnung eines Vertrags nachvollziehbar bleibt.
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